Tier- und Naturrecht

Tierrecht

Die unversöhnliche Debatte um die Entwicklung der Wolfspopulation in Deutschland und Europa hat auch mit der nach wie vor schwachen rechtlichen Position von (Wild-)Tieren zu tun. Die Tierschutzorganisation Peta* schreibt dazu: „In Deutschland ist der Tierschutz verfassungsrechtlich im Grundgesetz festgeschrieben. Durch diese Stellung wird der ethisch begründete Schutz des Tieres auf höchster Ebene verankert und ihm ein hoher Stellenwert zuerkannt. Damit haben Tiere jedoch keinen unmittelbaren Rechtsanspruch, auf den sie sich individuell berufen könnten. Ihnen werden also keine Grundrechte zuerkannt. Ihre Interessen sollen vielmehr durch eine allgemeine Pflicht des Staates gewährleistet werden. Verpflichtet hierzu sind alle Organe des Staates.

Dieser Unterschied zwischen einem objektiven Tierschutz und einem subjektiven Anspruch der Tiere wird auch im Bürgerlichen Gesetzbuch deutlich: Danach gelten Tiere in Deutschland zwar nicht als Sachen, können aber wie Sachen behandelt werden. Menschen können sie besitzen und für ihre eigenen Zwecke benutzen und töten. Obwohl wir längst wissen, dass Tiere genau wie wir Menschen Bedürfnisse haben und leiden können, dürfen sie weiterhin für menschliche Zwecke misshandelt und getötet werden. Laut Tierschutzgesetz braucht es dafür zwar einen “vernünftigen Grund‘ – das heißt, ein Nutzen für den Menschen muss den Tierschutz überwiegen. Mit Blick auf die nicht anerkannte Rechtsposition von Tieren wird ein solcher vernünftiger Grund in der Praxis ständig und mit Blick auf irrationale Gründe angenommen – sei es für die ‚Produktion‘ von Fleisch oder für die Testung von Chemikalien an Tieren.“

Aktuelle Gesetzgebung

Deshalb beschäftige ich mich in diesem Bereich mit der Frage, wie Grundrechte für Tiere tatsächlich aussehen könnten. Wie umfassend und konsequent müssten sie sein, um Tiere vor menschlicher Willkür nachhaltig zu schützen? Dabei beziehe ich Entwicklungen in der  jeweils aktuellen Gesetzgebung, zum Beispiel politische Entscheidungen zum sogenannten „Tierwohl“, mit ein.

*PETA Deutschland wurde Ende 1993 gegründet und ist landesweit die größte Tierschutzorganisation, die sich für die Rechte der Tiere einsetzt. 

Entenküken. Bild: Frank Günther
Porträt eines europäischen Grauwolfs im Welpenalter. Bild: slowmotiongli

Naturrecht

Die Global Alliance for the Rights of Nature (GARN)* formuliert die Rechte der Natur wie folgt:

„Wir erkennen an, dass unsere Ökosysteme – Bäume, Ozeane, Tiere, Berge – die gleichen  Rechte haben wie die Menschen. Die Rechte der Natur sind ein Ausgleich zwischen dem, was für die Menschen gut ist, und dem, was für andere Lebewesen und die Welt insgesamt gut ist. Wir sind davon überzeugt, dass alle Lebensformen und Ökosysteme auf unserem Planeten eng miteinander verbunden sind.
Anstatt die Natur als Eigentum zu betrachten, erkennen wir die Rechte der Natur an. Das heißt, dass die Natur in all ihren Lebensformen das Recht hat, zu existieren, sich zu entwickeln, ihre Lebenszyklen aufrechtzuerhalten und sich zu regenerieren.

Und wir – die Menschen – haben die rechtliche Befugnis und die Verantwortung, diese Rechte im Namen der Ökosysteme durchzusetzen. In Fällen, in denen die Rechte der Natur verletzt werden, kann das betroffene Ökosystem als Kläger mit eigenen Rechten in Erscheinung treten.
Für die indigenen Kulturen auf der ganzen Welt ist die Anerkennung der Rechte der Natur mit ihren Traditionen im Einklang, die auf einem Leben in Harmonie mit der Natur beruhen. Alle Lebensformen, auch die des Menschen, sind eng miteinander verbunden. Entscheidungen und Werte orientieren sich an dem, was für das Ganze gut ist.“

*Die Global Alliance for the Rights of Nature (GARN) ist ein weltweites Netzwerk aus Organisationen und Einzelpersonen, die sich für die weltweite Einführung und Umsetzung von Rechtsnormen einsetzen, die die Rechte der Natur anerkennen, achten und durchsetzen. GARN besteht aus einem vielfältigen Netzwerk aus Wissenschaftlern, Rechtsanwälten, CEOs, Ökonomen, indigenen Führern, Autoren, Politikern, Privatpersonen und Aktivisten aus mehr als 100 Ländern auf sechs Kontinenten: Nord- und Südamerika, Afrika, Europa, Asien und Australien.

Aus Sicht der Organisation GARN ist die Natur nicht das Eigentum von Menschen. Bild: Boy Wirat
Der Mensch trägt die Verantwortung für die Erhaltung der Natur. Das Foto zeigt einen Schwarzkehl-Mangokolibri. Bild: Chelsea Sampson