Wer die Debatte über die Rückkehr der Wölfe nach Europa über die vergangenen Jahre verfolgt hat, dem drängt sich der Eindruck auf, dass die Grenzlinie zwischen Wolfsschützern und Wolfsgegnern in etwa der Trennlinie zwischen zwei politischen Lagern entspricht. Die Angehörigen des ersten Lagers werden linksliberalen und ökologisch-sozialen Positionen zugeordnet und priorisieren Entscheidungen, die Natur- und Artenschutz dienlich sind, die anderen gelten als konservativ und fokussieren auf dem Vorrang privatwirtschaftlicher Interessen. Deshalb verstärkt sich der Eindruck, dass der Wolf zum Opfer einer gesellschaftspolitischen Großwetterlage geworden ist, die über seine weiteren Verbreitungsmöglichkeiten in Deutschland und Europa entscheiden wird – und nicht etwa wissenschaftliche Evidenz, die objektive Faktenlage und nachprüfbare Erkenntnisse aus den vergangenen zweieinhalb Jahrzehnten.
Diese Unterseite stellt die wesentlichen politischen Positionen jenseits der Trennlinie zwischen Wolfsschützern und Wolfsgegnern dar.
Mirko Drotschmann hat am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Technikgeschichte und Kulturwissenschaften studiert und ist Journalist, Moderator, Autor und Videoproduzent. Seit 2020 gehört er zum Moderatorenteam der „TerraX“-Sendereihe im ZDF. Sein YouTube-Kanal „MrWissen2go“ verzeichnet 2,3 Millionen Abonnenten. Bei „TerraX“ wurde er auch durch Sendungen mit dem Physiker und Wissenschaftsjournalisten Harald Lesch bekannt.
Das Video „Die Sache mit dem Wolf – Was hat der Wolf mit Politik zu tun?“ hat er 2020 für die Reihe „Wissen. Thesen. Fakten“ (wtf?!) ) produziert und geht den Fragen nach, woher die Mythen über den Wolf kommen und welche Positionen politische Parteien und Verbände zu seiner Bestandswahrung beziehen.
Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD vom April 2025
In ihrem Koalitionsvertrag vom April 2025 unterstützen CDU/CSU und SPD den Vorstoß der EU-Kommission zur Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfs und dessen Anpassung in der Berner Konvention. Unter der Überschrift „Herdenschutz“ heißt es auf Seite 39 des Vertrags dazu im Kapitel „Ländliche Räume, Landwirtschaft, Ernährung, Umwelt“: „Wir unterstützen den Herdenschutz und setzen den Vorschlag der EU-Kommission zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes in der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie unverzüglich in nationales Recht um. Mit den notwendigen Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sorgen wir für eine rechtssichere Entnahme von Wölfen. Wir nehmen den Wolf umgehend ins Jagdrecht auf und erneuern dabei das Bundesjagdgesetz (BJagdG) punktuell.“
Wahlprogramm der Grünen zur Bundestagswahl 2025
Die Grünen haben ihre früheren Positionen zu Wolfsabschüssen zugunsten einer pragmatischeren Herangehensweise revidiert. Diese sollen – zwar nur in „problematischen Ausnahmefällen“ – aber grundsätzlich doch, zugelassen werden. In Kapitel 1 des Grünen Wahlprogramms heißt es dazu auf Seite 51: „Dort, wo Artenschutz wirkt, treten bei wenigen Tierarten auch Konflikte auf. Wir schaffen die Balance zwischen pragmatischen Lösungen vor Ort wie zum Beispiel schnelleren und unkomplizierteren Abschüssen von Wölfen in problematischen Ausnahmefällen, Koexistenzmaßnahmen wie Herdenschutz, unbürokratischen Entschädigungen und den Anforderungen des Naturschutzes. Das für die Biodiversität wichtige EU-Naturschutzrecht mit seinem Gebiets- und Artenschutz werden wir dabei erhalten und konsequent umsetzen. Geschützte Arten wie der Wolf gehören nicht ins Jagdrecht. Das ist auch ein Beitrag zur Bürokratievermeidung.“
Wahlprogramme der SPD, BSW und der Linken zur Bundestagswahl 2025
In den Wahlprogrammen von SPD und BSW zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 wird der Wolf nicht erwähnt. Die Linke fordert immerhin den „Schutz von Wildtieren“.
Wahlprogramm von CDU/CSU zur Bundestagswahl 2025
Die Union hat in ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025 ihre jahrelangen Forderungen nach einem aktiven Bestandsmanagement für Wölfe, also nach einer Bejagung, wiederholt. Hier heißt es: „Wolfsbestand regeln. Unser Ziel ist ein aktives Bestandsmanagement. Wölfe müssen – regional unterschiedlich – bejagt werden können, damit weniger Weidetiere gerissen werden. Dafür passen wir den Schutzstatus des Wolfs an und nehmen ihn in das Bundesjagdgesetz auf. Als Grundlage dazu übernehmen wir die Regelung der FFH-Richtlinie in das Bundesnaturschutzgesetz. Vergleichbare Regelungen streben wir für andere nicht mehr gefährdete Arten an, etwa Saatkrähen und Kormorane.“
Aktionsbündnis unter Federführung des Deutschen Bauernverbands
In einem gemeinsamen Aktionsplan Wolf unter Federführung des Deutschen Bauernverbands haben 18 Verbände bereits 2018 ihre poltischen Positionen formuliert. Mit diesem Papier wurde im Bund, den Bundesländern und den EU-Institutionen Druck aufgebaut, um politische Entscheider gegen den Wolf in Stellung zu bringen. Der Bauernverband formuliert dazu: „Die Verbände fordern, dass der Schutz der Menschen Priorität gegenüber der Verbreitung von Wölfen hat, dazu gehört auch der Schutz der Weidetierhaltung. Auch Herdenschutzmaßnahmen und Prävention haben Grenzen. Eine Einzäunung aller Weideflächen in Deutschland ist naturschutzfachlich nicht verantwortbar, wirtschaftlich nicht machbar und gesellschaftlich nicht akzeptiert.
Es braucht zudem einen einfacheren Prozess der Entschädigung bei Wolfsrissen, bei dem die Beweislast umgekehrt und somit auch entschädigt wird, wenn ein Wolfsriss nicht ausgeschlossen werden kann. Zuletzt muss auch die Entnahme als Möglichkeit bleiben, denn Weidetierhaltung in einer vielseitigen Landschaft ist nicht mit einer unregulierten Ansiedelung des Wolfes vereinbar. Eine Regulierung der Entnahme muss über das Bundesjagdgesetz erfolgen.“
Forderungen des Deutschen Jagdverbands (DJV)
Auch der Deutsche Jagdverband als größte Standesvertretung der etwa 250.000 Jäger und Jägerinnen in Deutschland, hat sich schon frühzeitig für ein „aktives Bestandsmanagement“ des Wolfs ausgesprochen und dafür gemeinsam mit der offiziellen Partnerorgansation Deutscher Bauernverband lange die Trommel gerührt. Dazu positionierte sich der DJV im Mai 2022. Auf der DJV-Website heißt es dazu: „Der Deutsche Jagdverband (DJV) fordert in einem aktuellen Positionspapier zeitnah die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz, um bundeseinheitliche Regelungen zum künftigen Umgang mit dem Wolf auszugestalten. Sichtbeobachtungen und Nahbegegnungen nehmen mit steigender Zahl der Wölfe zu, auch Nutztierrisse häufen sich (DBBW 2021). Damit kommt es zu mehr Konflikten. Der Wolf hat keine natürliche Scheu vor dem Menschen (BfN 2017). In unserer Kulturlandschaft wird er sich nicht selbst regulieren, solange seine Lebensraumkapazität nicht erreicht ist. Der DJV weist ausdrücklich darauf hin, dass nach allen bisherigen Erfahrungen die wirtschaftlich-soziale Akzeptanzgrenze sicher vor der biologischen Akzeptanzgrenze des Wolfes erreicht sein wird bzw. in einigen Regionen des Landes bereits erreicht ist.“
Positionspapier des Naturschutzbund Deutschland (NABU)
Stellvertretend für die in wesentlichen Forderungen übereinstimmenden Positionen von Naturschutzverbänden und Organisationen, die sich für Wolfs- und Artenschutz stark machen, sei hier die NABU-Wolfsposition des Naturschutzbund Deutschlands aus dem Jahr 2021 aufgenommen. Die Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfs auf Initiative der EU hat die Sachlage natürlich verändert, die Positionen bleiben im wesentlichen jedoch bestehen.
Die Erhaltung einer Art hängt in hohem Maße von der Akzeptanz in der Gesellschaft ab
Im Papier heißt es: „Ziel des Artenschutzes ist es, die Existenz wildlebender Arten als sich selbst erhaltende Populationen zu sichern. Das gilt auch für Wölfe. Der Erhalt der Art hängt in hohem Maße von der Akzeptanz in der Gesellschaft ab. Ein Hauptaugenmerk, um eine langfristig stabile Wolfspopulation zu erhalten, muss also darauf liegen, Akzeptanz in der Bevölkerung, insbesondere bei Weidetierhalter*innen zu schaffen oder zu erhöhen. In einem dichtbesiedelten Land wie Deutschland ist der Umgang mit Wildtieren eine besondere Herausforderung. Nicht nur Wölfe, auch andere geschützte Wildtierarten sind häufig Gegenstand von teils emotionalen Auseinandersetzungen verschiedenster Interessengruppen. Es gilt, stets einen ausgewogenen und nachhaltigen Interessenausgleich zwischen den Bedürfnissen des Menschen und dem der Wildtiere zu suchen.“
Wolfsmanagement – wissenschaftlich basiert und einheitlich
Im Folgenden ist das Positionspapier in drei Teile gegliedert. In Teil 1 fordert der NABU ein wissenschaftlich basiertes und einheitliches Wolfsmanagement. Dazu zählen laut Verband u.a. ein Ausbau der wissenschaftlichen Forschung zum Wolfsmanagement in der Kulturlandschaft sowie eine sachliche Öffentlichkeitsarbeit, die über Wölfe und den Umgang mit ihnen informiert. Darüber hinaus fordert der NABU „grundsätzlich einheitliche, klare Maßnahmen im Umgang mit Wölfen und Weidetieren und lokale fachliche sowie praktische Unterstützung für Weidetierhalter*innen. Die Dokumentation von Rissereignissen muss einheitlich und transparent geschehen.“ Dazu müssten die Länder und der Bund diese Maßnahmen in miteinander abgestimmten Wolfsmanagementplänen für alle Bundesländer festschreiben und zügig umsetzen.“
Vorbeugender Herdenschutz – flächendeckend und praktikabel
In Teil 2 zielt der NABU auf Maßnahmen für einen vorbeugenden Herdenschutz, der flächendeckend und praktikabel organisiert sein müsse. Hier machen die Autoren auf die eigentlichen Ursachen der unter Druck stehenden Weidewirtschaft hierzulande aufmerksam: „Die Weidewirtschaft in Deutschland steht vor großen Herausforderungen. In erster Linie durch geringe Stundenlöhne, hohe Arbeitsbelastung, Probleme beim Finden von Betriebsnachfolger*innen, verfehlte Agrarpolitik – und zum Teil noch verschärft durch die Anwesenheit von Wölfen. Der markante Preisverfall von Weidewirtschaftsprodukten verschlechtert die Wirtschaftlichkeit zunehmend. Der finanzielle und arbeitsintensive Aufwand durch Herdenschutzmaßnahmen ist nicht zu verkennen, doch auch ohne diese Mehrbelastung droht die Weidetierhaltung mehr und mehr aus unseren Landschaften zu verschwinden, was irreparable Folgen für die Artenvielfalt hätte.“ Um die Akzeptanz von Herdenschutzmaßnahmen in ländlichen Räumen zu erhöhen, fordert das Papier Länder und Behörden u.a. dazu auf, „wolfsabweisende Herdenschutzmaßnahmen langfristig zu vergüten und finanzielle Erstattungszahlungen zeitnah und unbürokratisch zugänglich zu machen“ und entwickelt dazu im weiteren Verlauf detaillierte Vorschläge für Finanzierung, Organisation und Administration der Maßnahmen.
Wirksamer Artenschutz – juristisch klar geregelt und konsequent
In Teil 3 seiner „Wolfsposition“ nimmt der NABU zum Artenschutz Stellung und räumt „Ausnahmegenehmigungen zur Tötung von Wölfen (als) Einzelfallentscheidungen mit entsprechendem Genehmigungsverfahren“ ein. Diese seien jedoch stets „das letzte Mittel der Wahl, (…) nachdem alle milderen Alternativen versagt haben (FFH-Richtlinie Art.16).“ Darüber hinaus sieht der Verband eine Tötung von Wölfen nur in folgenden Fällen als notwendig an: „Wenn Wölfe sich nachgewiesenermaßen Menschen gegenüber aggressiv verhalten haben; aus Gründen des (genetischen) Arterhalts: Wenn es sich um nachgewiesene Wolf-Hund-Mischlinge, sogenannte Hybride, handelt (und letztlich), wenn Wölfe nachgewiesenermaßen mehrfach einen nach NABU-Standards als ausreichend definierten Herdenschutz überwunden haben“.
Die Jagd auf Wölfe kann zu einem höheren Druck auf Weidetiere führen
Eine von Agrar- und Jagdverbänden über lange Zeit geforderte sogenannte „aktive Bestandsregulierung von Wölfen“ lehnt der NABU entschieden ab und argumentiert: „Pauschale Abschussregelungen, z. B. über eine Quote, führen, wie die Erfahrungen aus dem europäischen Ausland belegen, weder zu erhöhter Akzeptanz der Menschen, noch zu geringeren Risszahlen von Weidetieren. Darüber hinaus zeigen erste Studien, dass die Jagd auf Wölfe sogar zu einem höheren Druck auf Weidetiere führen kann. Hingegen halten stabile, residente Rudel, umherziehende Einzeltiere aus ihrem Revier fern. Eine Bejagung von Wölfen, die über die Entnahme einzelner problematischer Individuen hinausgeht, würde die Situation also verschärfen, statt sie zu entspannen und ist somit abzulehnen.“
